IRZ e.V.

Die Trägerin des IRZ Netzwerkes

Das Leitbild der IRZ

Ziel der Arbeit der IRZ ist es, in den Partnerstaaten einen Beitrag zu leisten zu

  • Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung;
  • nachhaltiger auch marktwirtschaftlicher Entwicklung;
  • Korruptionsbekämpfung;
  • Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht;
  • Demokratieförderung;
  • Austausch über Rechtsverständnisse;
  • gemeinsamer Fortentwicklung des Rechts

durch Rechtsstaatsförderung mit Unterstützung bei

  • Aufbau und Verbesserung von Strukturen und Verfahren staatlicher Institutionen;
  • Unterstützung von Rechtsreformen; Schließung der Umsetzungslücke;
  • Zugang zu Recht und Streitbeilegung;
  • Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz; justizielle Integrität;
  • Aufbau und Stärkung von Rechtspflege und Strafverfolgung;
  • Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz; Rechtsverbreitung;
  • Stärkung von Schlüsselakteuren;
  • Verbesserung politischer Teilhabe der Zivilgesellschaft
  • sowie mit Maßnahmen der Aus- und Fortbildung und der Förderung von Nachwuchsjuristen und -juristinnen,

um so an der Umsetzung der justizaußenpolitischen Ziele der Bundesregierung zur Förderung und Pflege der internationalen Zusammenarbeit und eines interkulturellen Dialogs auf dem Gebiet des Rechts im Sinne der Völkerverständigung beizutragen.

Juristischer Know-how-Transfer

Seit über 25 Jahren unterstützt die IRZ als gemeinnütziger Verein Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Strukturen. Dabei entwickelt sie ihre Strategien und Konzepte ständig weiter und passt diese anderen Staaten und Regionen an. Die IRZ arbeitet sowohl im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als auch durch projektbezogene Förderungen u.a. des Auswärtigen Amtes. Zudem führt die IRZ EU-Projekte durch, die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Nachbarschafts- und Beitrittspolitik der Europäischen Union eingerichtet und finanziert werden.

Effektive bilaterale und multilaterale Projekte

Die Expertinnen und Experten der IRZ engagieren sich überall dort, wo es darum geht, rechtsstaatliche, demokratische Verfassungsstrukturen zu unterstützen, die Grundlagen für privatrechtliches und wirtschaftliches Handeln zu schaffen oder nationales Recht dem der EU anzugleichen. In bilateralen und multilateralen Projekten identifizieren sie die Potenziale der Institutionen vor Ort und entwickeln Beratungsangebote, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Staaten zugeschnitten sind.

Gründung der IRZ

Die IRZ wurde im Mai 1992 auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz als eingetragener Verein gegründet. Vorausgegangen waren vielfältige Anfragen, mit denen die Umbruchstaaten Mittel-, Ost- und teilweise auch Südosteuropas das Bundesministerium der Justiz um Hilfe bei den anstehenden Reformen baten.

Fast alle Transformationsstaaten strebten eine rechtsstaatlich geprägte Demokratie an, hatten sich neue Verfassungen zu geben und auf dieser Grundlage einen Rechtsstaat teilweise vollständig neu aufzubauen. Da Deutschland für viele der genannten Staaten eine Vorbildfunktion besaß, auch weil es ganz spezifische Erfahrungen bei der Rechtsvereinheitlichung mit der ehemaligen DDR hatte machen können, wurde zunächst deutsche Gesetzgebungsberatung besonders stark nachgefragt.

Außerdem begannen bereits damals Fortbildungsmaßnahmen für alle juristischen Berufe. Seitdem unterstützt die IRZ ihre Partnerstaaten bei der Einrichtung einer unabhängigen und funktionsfähigen Justiz einschließlich aller prozessrechtlichen Grundlagen und bei der Harmonisierung der nationalen Rechtsordnung mit dem Recht der Europäischen Union.

Nähere Informationen über die Tätigkeit der IRZ finden Sie unter www.irz.de

Wenn Sie sich für die Publikationen der IRZ interessieren, finden Sie diese hier.

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Die Partnerstaaten der IRZ