Über das Hospitationsprogramm

Am Anfang stand die gemeinsame Idee der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einer praxisorientierten Fortbildung in Deutschland für osteuropäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Umsetzung erfolgte im Jahr 1993 in einem Hospitationsprogramm für fünf bulgarische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Konzept wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wie auch von den beteiligten deutschen Anwaltskanzleien sehr positiv aufgenommen.

Mit dem Pilotprojekt und seinem Erfolg war der Grundstein gelegt für eine Fortsetzung und Erweiterung des Hospitationsprogramms, das seit 1994 als multilaterale Fortbildungsmaßnahme für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den Partnerstaaten der IRZ durchgeführt wird.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Hospitationsprogramm sind sehr gute Deutschkenntnisse. Zielgruppe sind jüngere Anwältinnen und Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht, die sich im deutschen Recht und seiner praktischen Anwendung fortbilden wollen.

Das Hospitationsprogramm gliedert sich in einen Theorie- und einen Praxisteil. Zum Auftakt findet ein achttägiges Einführungsseminar statt, in dem als Vorbereitung auf die Praxisphase ausgewählte Themen aus dem deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie aus dem anwaltlichen Berufsrecht behandelt werden. Anschließend hospitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund drei Wochen lang in in Anwaltskanzleien, wo sie ihre Kenntnisse des materiellen Rechts vertiefen und praktische Einblicke in die Arbeitsweise ihrer in Deutschland tätigen Kolleginnen und Kollegen gewinnen. Zum Abschluss des Programms findet ein zweitägiges Auswertungsseminar statt.

Seit Beginn haben annähernd 500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem einmal jährlich stattfindenden Hospitationsprogramm teilgenommen. Der Kanon der Heimatländer der Alumni umfasst aktuell 23 Staaten: Armenien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Moldau, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Ungarn.