Die vierzehn ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Jahrgangs 2020 hatten im Dezember 2019 die Einladungen zum Hospitationsprogramm erhalten und freuten sich darauf, gegen Ende April zum Einführungsseminar nach Deutschland anzureisen und anschließend im Mai die Hospitation in den Kanzleien zu absolvieren. Bis Anfang März 2020 war soweit alles für die Durchführung des Hospitationsprogramms vorbereitet: Die Referentinnen und Referenten des Einführungsseminars sahen ihrem Einsatz entgegen, die Hospitationskanzleien standen bereit und erwarteten die ausländischen Kolleginnen und Kollegen. Dann kam Corona ...
Mitte März 2020 ging Deutschland in den ersten Lockdown, und zu diesem Zeitpunkt war klar, dass eine Durchführung zum geplanten Termin nicht möglich sein würde. Schweren Herzens mussten wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Absage übermitteln. So leicht wollten wir jedoch den Plan, das ausgefallene Hospitationsprogramm noch im gleichen Jahr nachzuholen, nicht aufgeben. Ab Mai 2020 deutete sich eine positive Entwicklung der Situation an, es gab erste Öffnungen, und ein relativ entspannter Sommer mit niedrigen Fallzahlen folgte. Dies verlieh Hoffnung darauf, dass eine Verschiebung des Hospitationsprogramms in den Herbst möglich sein würde. Die neue Planung sah vor, dass das Hospitationsprogramm von Ende Oktober bis Ende November 2020 stattfinden sollte, und entsprechend wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein zweites Mal eingeladen.
Leider läutete das Ende des Sommers 2020 auch das Ende der eingetretenen relativen Entspannung ein. Die Fallzahlen stiegen rapide an, europa- und weltweit. Jeder Tag im Büro der IRZ war dem bangen Blick ins Internet auf die Website des Robert Koch Instituts gewidmet, genauer gesagt auf die täglich länger werdende Liste der ausgewiesenen Risikogebiete derjenigen Länder und Länderregionen, aus denen entweder eine Einreise nach Deutschland gar nicht möglich war oder nur unter Quarantäne-Auflagen. Dies betraf natürlich in zunehmendem Maße auch die Herkunftsländer unserer Hospitantinnen und Hospitanten.
Aus der Not wurde die Idee geboren, den Teilnehmerkreis zu verkleinern und auf die EU-Mitgliedstaaten zu reduzieren, die noch einige Zeit im "grünen Bereich" waren. Jedoch wurde schnell ersichtlich, dass sich der negative Trend auch dort fortsetzte, so dass uns Anfang Oktober nichts anderes übrig blieb, als zum zweiten Mal die Reißleine zu ziehen und das Hospitationprogramm endgültig abzusagen - zur großen Enttäuschung aller Beteiligten.
So schrieb das Jahr 2020 auch in der langen Tradition unseres Hospitationsprogramms Geschichte, indem es das erste Jahr ohne unser multilaterales Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde ...