Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Jubiläumsjahrgang 2024

Das diesjährige Hospitationsprogramm - der 30. Jahrgang - soll vom 22. August bis 27. September 2024 stattfinden.

Für die Teilnahme bewerben können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter, die die deutsche Sprache sehr gut beherrschen (mindestens auf dem Niveau B2) und Kenntnisse der juristischen Fachterminologie haben, aus Albanien, Algerien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Jordanien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Litauen, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Tunesien, Ukraine, Ungarn und Vietnam.

In Bulgarien, in der Slowakischen Republik, in der Tschechischen Republik und in Ungarn führen die Anwaltskammern ein Vorauswahlverfahren unter den Bewerbern durch. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen, wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die dortigen Anwaltskammern.

Nähere Informationen zu den Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen sowie zum Programmablauf finden Sie in der Programmbeschreibung, die Sie unten downloaden können. Wenn Sie den Bewerbungsbogen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Tenhaft unter der e-mail Adresse tenhaft@irz.de .