Die knapp zweistündige Veranstaltung am 10. Dezember 2020 wurde von der IRZ gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein organisiert und per ZOOM durchgeführt.
Die beiden mitwirkenden Referenten der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte berichteten anhand von Fällen aus ihrer anwaltlichen Praxis über die Auswirkungen der Corona Pandemie auf verschiedene Rechtsgebiete und über den aktuellen Stand der Rechtsprechung - verbunden mit einer Einladung an die teilnehmenden Alumni, Erfahrungen aus ihren Ländern beizutragen. Thematisiert wurden hierbei unter anderem Folgen für das Gewerbemietrecht, rechtliche Aspekte abgesagter Veranstaltungen, Rechtsgrundlagen für die Anordnung der Corona-Maßnahmen und Fragen im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen und Versicherungsschutz für Betroffene.
Die teilnehmenden 36 Alumni waren aus aus 17 verschiedenen Ländern zugeschaltet, und die Bandbreite der vertretenen Hospitationsjahrgänge reichte von 1995 bis 2019 - ein schönes Zeichen dafür, wie groß die Verbundenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem Hospitationsprogramm auch noch nach vielen Jahren ist.