Lange Zeit war es nicht sicher, ob das Hospitationsprogramm 2021 würde stattfinden können, aber es hat geklappt! Ein Erfolgserlebnis in dieser immer noch anhaltenden Pandemiezeit.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem diesjährigen Hospitationsprogramm war ein vollständiger Covid-19 Impfschutz. Leider war unter anderem aufgrund dieser Vorgabe einigen verhinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern von 2020, die gerne in diesem Jahr dabei gewesen wären, die Einreise nach Deutschland nicht möglich. Im Endeffekt blieb ein "kleiner, aber feiner" Kreis von sechs Anwältinnen und Anwälten übrig.
Am 23. September ging es los, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer reisten nach Bonn an zum Einführungsseminar. Man traf sich zum ersten Abendessen im Gustav-Stresemann-Institut (GSI). Allen merkte man schon bei der Ankunft die Freude darüber an, dass die Zeit des langen Wartens endlich vorbei war und dass es nun tatsächlich losgehen würde mit dem Hospitationsprogramm. So war die Stimmung von Anfang an sehr entspannt, und es ergaben sich gleich angeregte Gespräche unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Bulgarien, Polen, Serbien, Tschechien und der Türkei.
Das Einführungsseminar lief unter Einhaltung der der geltenden Hygienerichtlinien in der Tagungsstätte GSI ohne Probleme ab. Die Kolleginnen und Kollegen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins als Mitveranstalter des Hospitationsprogramms gaben den Teilnehmenden zum Auftakt Informationen zu berufsrechtlichen Themen, Datenschutzfragen und zum Menschenrechtsschutz zur den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Danach folgten die Fachbeiträge zu zivil-, handels- und wirtschaftsrechtlichen Themen mit Referentinnen und Referenten aus der Anwaltschaft. Gerade dank des kleinen Teilnehmerkreises war ein intensiver fachlicher Austausch zwischen Referenten und Teilnehmenden möglich.
In der freien Zeit während Einführungsseminars gab es natürlich auch Gelegenheit zum geselligen Beisammensein - zum Beispiel bei der Stadtführung in Bonn, die als Rahmenprogramm am Wochenende stattfand. Es gab unter der humorvollen Leitung des Stadtführers viel Interessantes über die ehemalige Bundeshauptstadt zu erfahren, die sich bei strahlendem Sonnenschein von ihrer besten Seite präsentierte.
Nach neun gemeinsam verbrachten und wegen des dicht gedrängten Fachprogramms auch anstrengenden Seminartagen ging es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter in die Hospitationsorte. Das Herzstück des Hospitationsprogramms, der Praxisaufenthalt in den gastgebenden Kanzleien, war natürlich von allen mit Spannung erwartet worden. Einige hatten ihre Kanzlei selbst ausgesucht, die anderen bekamen die Kanzlei durch die IRZ vermittelt. Dreieinhalb Wochen konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Arbeit ihrer deutschen Kolleginnen und Kollegen teilhaben. Erfreulicherweise ließen die Infektionslage und die geltenden Corona-Regelungen es zu, dass Präsenzbesprechungen mit Mandanten und die Teilnahme an Gerichtsterminen weitgehend möglich waren, so dass keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Praxisaufenthalte aufgrund der Pandemiesituation zu verzeichnen waren.
Zum Abschluss des Hospitationsprogramms fand man sich noch einmal in Bonn zusammen zum Auswertungsseminar. Die Wiedersehensfreude beim Treffen im GSI war groß, und es gab beim Abendessen und einem Glas Wein oder Bier viel über die zurückliegenden Wochen zu erzählen. Um die Organisation und Zielerreichung des Hospitationsprogramms auszuwerten, wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am folgenden Tag gebeten, einen von der IRZ vorbereiteten Fragebogen auszufüllen. Wie man auf dem Foto sieht, wurde diese Aufgabe mit voller Konzentration erledigt. Anschließend tauschten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander und mit der IRZ noch mündlich über die Erfahrungen und über ihre persönlichen Eindrücke von dem Hospitationsprogramm aus. Die Gelegenheit, an dieser Stelle nicht nur Lob zu verteilen sondern auch "Manöverkritik" zu üben und Verbesserungsvorschläge zur Organisation des Hospitationsprogramms zu machen wurde von den Teilnemerinnen und Teilnehmern genutzt. Nach dem Motto "es ist immer Luft nach oben" kam der eine oder andere konstruktive Optimierungsvorschlag, der von der IRZ aufgenommen wurde.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darüber einig, dass sie durch das Hospitationsprogramm nicht nur ihre Kenntnisse des deutschen Rechts vertiefen und praxisrelevante Erfahrungen für ihre eigene Tätigkeit sammeln konnten sondern vor allem auch gute Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Ländern geknüpft haben. Die Möglichkeiten für eine länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Bearbeitung von Mandaten wurden durch das Hospitationsprogramm deutlich erweitert, was von allen als großer persönlicher Gewinn hervorgehoben wurde.
Zum Abschluss des offiziellen Teils des Auswertungsseminars gab es noch ein Gruppenfoto (siehe unten), und dann stand am Abend noch der gemütliche Ausklang des Hospitationsprogramms mit einem Abendessen beim Italiener an, bevor es am nächsten Tag zurück in Richtung Heimat ging. Natürlich war der Abschied verbunden mit der Hoffnung, in Kontakt miteinander zu bleiben und sich auch einmal wiederzusehen ...